Für Anbieter und Mieter auf Lagery. Stand: 2026-09-21.
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform Lagery zur Vermittlung von Flächen zwischen Anbietern und Mietern. Vermittelt werden insbesondere Lager-, Abstell- und Parkflächen, darunter Keller, Garage, Parkplatz/Stellplatz, Dachboden, Zimmer, Schuppen, Container, Lagerhalle und sonstige Flächen. Die Plattform stellt hierfür digitale Funktionen für Inseratserstellung, Suche, Buchung, Zahlung, Auszahlungssteuerung, Kommunikation, Buchungsdokumentation, Gebührenbelege der Plattform und Stornierungsprozesse bereit.
Anbieter können diese AGB einschließlich der Vollmacht nach Abschnitt 8 bei der Registrierung oder durch Speichern bzw. Veröffentlichen eines Inserats oder Annahme einer Buchungsanfrage vereinbaren, wenn unmittelbar bei der jeweiligen Schaltfläche auf die Annahme hingewiesen wird und die Bedingungen zugänglich sind. Für Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse bleiben die vorgeschriebenen Mitteilungen und Fristen maßgeblich.
Der konkrete Miet- oder Nutzungsvertrag über eine Fläche kommt ausschließlich zwischen Anbieter und Mieter zustande.BundS GmbH ist Betreiber der Vermittlungsplattform und wird nicht selbst Vertragspartner des Flächenvertrags. Die Plattform ist insbesondere kein Lagerhalter, kein Parkhausbetreiber und kein Versicherer.
Vor einem zahlungspflichtigen Abschluss wird kenntlich gemacht, ob ein Anbieter nach eigener Erklärung und anhand verfügbarer Profil- oder Verifizierungsdaten als gewerblich (Unternehmer) oder privat (Nicht-Unternehmer) geführt wird. Ist der Anbieter kein Unternehmer, gelten die Verbraucherrechte aus dem Unions-Verbraucherschutzrecht für den Flächenvertrag mit diesem Anbieter grundsätzlich nicht.
Die gesetzliche Marktplatzinformation zum Anbieterstatus beruht auf der Erklärung des Anbieters. Ergänzende Plausibilitäts-, Profil- oder Zahlungsprüfungen sind keine rechtliche Einzelfallprüfung und keine Garantie für die zutreffende steuer- oder verbraucherrechtliche Einordnung. Anbieter müssen Statusänderungen unverzüglich aktualisieren.
Die Plattform unterstützt Vertragsabwicklung, Kommunikation, Zahlungsfluss und spätere Auszahlung technisch über angebundene Zahlungsdienstleister. Zahlungen können zunächst über ein Plattform-Zahlungskonto vereinnahmt und der Anbieteranteil nach Freigabe an ein verbundenes Auszahlungskonto übertragen werden. Etwaige Zahlungsdienste sind kein eigenes Garantie- oder Treuhandversprechen der Plattform.
Soweit der Anbieter Unternehmer ist, bleibt er Vertragspartner des Flächenvertrags und für seine eigenen gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern verantwortlich. Die Plattform unterstützt deren Anzeige und Dokumentation technisch nur insoweit, wie dies im jeweiligen Produktfluss vorgesehen ist.
Die Nutzung setzt wahrheitsgemäße und vollständige Angaben voraus. Zugangsdaten sind geheim zu halten; Konten dürfen nicht übertragen oder missbräuchlich verwendet werden. Bei Sicherheitsvorfällen, Betrugsverdacht oder Rechtsverstößen kann die Plattform Funktionen, Inserate oder Konten vorübergehend oder dauerhaft einschränken.
Soweit angeboten, können Nutzer unterstützte Drittanbieter-Login-Verfahren wie Google Login freiwillig für Registrierung, Anmeldung oder Kontoverknüpfung nutzen. Die Plattform kann eine Verknüpfung ablehnen, wenn die Zuordnung zum bestehenden Nutzerkonto nicht hinreichend sicher ist, insbesondere bei abweichenden E-Mail-Adressen oder bereits anderweitig verknüpften Drittanbieter-Konten. Für das jeweilige Drittanbieter-Konto gelten zusätzlich die Bedingungen des Drittanbieters.
Anbieter müssen Inserate vollständig und korrekt pflegen, insbesondere zu Flächentyp, Größe, Standort, Zugang, zulässiger Nutzung, Verfügbarkeit und Beschränkungen. Bilder und Beschreibungen müssen die tatsächlichen Verhältnisse zutreffend abbilden. Anbieter sichern zu, zur Vermietung bzw. Überlassung der Fläche berechtigt zu sein.
Unzulässig sind irreführende, diskriminierende, strafbare oder sonst rechtswidrige Inhalte. Anbieter bleiben für die rechtliche Zulässigkeit ihres Angebots verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Eigentums- oder Nutzungsrechte, Hausordnungen, öffentlich-rechtliche Vorgaben sowie Nachbarschafts- und Immissionsschutz.
Gewerbliche Anbieter müssen ihre unternehmensbezogenen Pflichtangaben, insbesondere Firma bzw. Namen, Anschrift, Rechtsform, Kontakt- und Registerdaten sowie steuerliche Angaben, vollständig und aktuell halten, soweit diese für vorvertragliche Informationen, Rechnungsstellung, Streitfälle oder regulatorische Pflichten erforderlich sind.
Anbieter müssen die für Auszahlungen, Steuer- und Compliance-Prüfungen erforderlichen Profil- und Zahlungsdienstleisterdaten vollständig und aktuell halten. Nach bestätigten Zahlungen, Rechnungen oder sonstiger monetärer Historie können compliance-relevante Angaben weiterhin ergänzt werden; Änderungen bereits hinterlegter Angaben können jedoch eine Support- oder Admin-Prüfung erfordern. Unvollständige oder nicht verifizierte Auszahlungsdaten können dazu führen, dass Anbieterbeträge bis zur Klärung nicht ausgezahlt werden.
Mieter müssen Buchungs- und Profildaten korrekt angeben, vereinbarte Zahlungen leisten und die gebuchte Fläche nur im vertraglich zulässigen Umfang nutzen. Die Untervermietung, vertragswidrige Weitergabe des Zugangs oder zweckwidrige Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
Über die Kontaktfunktion eines Inserats können Interessenten und Anbieter vor einer Buchung Fragen zu Fläche, Nutzung und Zugang klären. Allein das Senden einer solchen Nachricht reserviert keine Fläche und löst keine Zahlung aus. Für eine Buchung über Lagery ist der anschließende Buchungs- und Zahlungsablauf erforderlich.
Je nach Inserat erfolgt die Buchung als Anfrage oder Sofortbuchung. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Bei Sofortbuchungen startet der Buchungsbutton den Zahlungsprozess; zunächst wird eine vorläufige Buchung mit Zahlungsfrist angelegt. Der zahlungspflichtige Abschluss und der wirksame Vertragsschluss über die Fläche erfolgen erst mit erfolgreicher Bestätigung im finalen Zahlungscheckout. Zur Nachweisbarkeit sollen buchungsrelevante Absprachen über die Plattformkommunikation geführt werden.
Bis zum erfolgreichen Abschluss der Zahlung kann die Plattform den vorläufigen Buchungsstatus bei Zahlungsabbruch, Fristablauf oder technischen Fehlern aufheben.
Bei konkretem Missbrauchsverdacht, Compliance-Verstößen, Zahlungsrisiken oder rechtlichen Hindernissen kann die Plattform noch nicht abgeschlossene Buchungen zurückweisen und betroffene Plattformfunktionen verhältnismäßig einschränken. Ein bereits geschlossener Flächenvertrag wird dadurch nicht automatisch aufgehoben. Seine Beendigung und Abrechnung richten sich nach den vereinbarten Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Rechten der Parteien.
Vertragssprache ist Deutsch. Buchungsrelevante Eingaben können vor dem zahlungspflichtigen Abschluss geprüft und angepasst werden. Nach Abschluss wird eine Buchungsbestätigung im Nutzerkonto dokumentiert. Die Vertragsbestätigung mit den vereinbarten Bedingungen wird außerdem per E-Mail übermittelt und kann dauerhaft gespeichert werden.
Die Preiszusammensetzung wird vor zahlungspflichtigem Abschluss transparent angezeigt. Im finalen Zahlungscheckout werden insbesondere Zeitraum, Gesamtpreis, Plattformgebühr und ggf. Umsatzsteuer ausgewiesen. Aktuell beträgt die Gast-Plattformgebühr 10 %, die Anbietergebühr 0 %. Auf Plattformgebühren kann Umsatzsteuer in Höhe von aktuell 19 % anfallen.
Zeitlich begrenzte, zielgruppenbezogene oder sonstige Plattformaktionen können Preise, Gebühren, Rabatte, Gutscheine, Gutschriften, Freimonate, Zusatzleistungen oder andere wirtschaftliche Konditionen für Mieter, Anbieter oder einzelne Produkt- und Buchungsbereiche vorübergehend ändern. Maßgeblich sind jeweils die im konkreten Inserats-, Anbieter-, Checkout- oder sonstigen Produktfluss ausgewiesenen und bei Vertragsschluss bzw. Erstellung der Buchung gespeicherten Beträge, Gebührensätze, Rabatte, Gutschriften und Steuerhinweise. Für eigene steuerliche Pflichten gegenüber Finanzbehörden bleiben Nutzer selbst verantwortlich.
Der an Anbieter auszukehrende Betrag ergibt sich grundsätzlich aus dem Miet- bzw. Nutzungsentgelt abzüglich der ausgewiesenen Anbietergebühr und etwaiger darauf entfallender Umsatzsteuer. Erstattungen, Rückbelastungen, Streitfälle, Aktionskonditionen und gesetzliche oder vertragliche Einbehalte können den auszukehrenden Betrag reduzieren, verzögern oder eine Rückabwicklung bereits freigegebener Beträge erforderlich machen.
Zahlungen, Auszahlungen und Erstattungen werden über Stripe oder verbundene Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die Plattform kann Zahlungen als Plattformzahlung entgegennehmen und den Anbieteranteil über separate Stripe-Transfers an das verbundene Auszahlungskonto des Anbieters freigeben. Die Freigabe erfolgt erst nach erfolgreicher Zahlung, nach Ablauf von 24 Stunden ab Beginn des jeweiligen Miet- oder Abrechnungszeitraums (00:00 Uhr deutscher Ortszeit, Europe/Berlin) und nur, soweit Auszahlungskonto, Zahlungsquelle sowie Compliance- und Risikoprüfungen dies zulassen.
Der Anbieter beauftragt und bevollmächtigt Lagery, die vereinbarten Mietzahlungen über Stripe für seine Rechnung einziehen zu lassen. Er stimmt zu, dass der Mieter durch Zahlung auf dem von Lagery bereitgestellten Stripe-Zahlungsweg an Lagery als Empfangsbevollmächtigte leistet (§ 362 Abs. 2 in Verbindung mit § 185 BGB). Mit erfolgreichem Eingang des auf die Mietforderung entfallenden Betrags erfüllt der Mieter seine Zahlungspflicht in entsprechender Höhe. Diese Wirkung hängt weder vom späteren Anbietertransfer noch von der Bankauszahlung ab. Eine bloße Autorisierung oder Reservierung eines Betrags genügt nicht. Unterbleibt die Weiterleitung, kann der Anbieter den bereits wirksam gezahlten Betrag nicht erneut vom Mieter verlangen; sein Auskehrungsanspruch richtet sich gegen Lagery.
Diese Vollmacht regelt das Verhältnis zwischen Anbieter, Mieter und Lagery. Die Pflichten von Stripe ergeben sich aus den jeweils anwendbaren Stripe-Verträgen. Lagery übernimmt die Verantwortung für die vereinbarte Zahlungsabwicklung und bearbeitet Zahlungsfragen, berechtigte Erstattungen und Rückbelastungen. Gegenüber Stripe ist Lagery zahlungsverantwortlicher Händler (Merchant of Record). Vertragspartner der Flächennutzung bleiben Anbieter und Mieter. Die Übertragung an das Stripe-Konto des Anbieters und die anschließende Bankauszahlung sind getrennte Vorgänge. Ein angezeigter Freigabetermin ist deshalb keine Zusage eines Bankeingangs an diesem Tag.
Die Miete wird als Anbieterbetrag abgerechnet; eigene Mieter- und Anbietergebühren werden gesondert ausgewiesen. Lagery darf Anbieterbeträge nur nach den vereinbarten Regeln auszahlen, um berechtigte Erstattungen mindern oder mit fälligen eigenen Forderungen verrechnen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Ein offener Zahlungsstreit, eine konkret begründete Erstattungs- oder Betrugsprüfung sowie gesetzliche oder behördliche Anforderungen können einen vorübergehenden Einbehalt des betroffenen Betrags rechtfertigen. Ein fehlendes Auszahlungskonto oder eine noch zu klärende Zahlungsquelle verzögert die Weiterleitung, beseitigt aber nicht allein den Anspruch des Anbieters. Lagery dokumentiert Grund, Umfang und nächsten Prüftermin eines Einbehalts, überprüft dessen Fortbestand und gibt den Betrag frei, sobald der Grund entfällt. Der Anbieter wird über Grund und Überprüfungsmöglichkeit informiert, soweit keine gesetzliche Beschränkung entgegensteht. Gesetzliche Voraussetzungen für Maßnahmen wegen fehlender Steuerangaben bleiben maßgeblich.
Soweit im Inserat angeboten, können Buchungen als Abonnement mit wiederkehrender Zahlung erfolgen. Abonnements verlängern sich entsprechend dem gewählten Intervall, sofern sie nicht wirksam gekündigt werden. Fristen, Wirksamkeit und Erstattungsfolgen ergeben sich aus den Stornierungs- und Widerrufsbedingungen.
Das angezeigte Ende einer Abrechnungsperiode ist bei einem laufenden Abonnement kein festes Vertragsende. Ohne wirksame Kündigung folgen weitere Abrechnungsperioden im vereinbarten Intervall. Ein in der Vertragsbestätigung genannter erster Abrechnungszeitraum begrenzt deshalb nicht die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Stornierungs- und Widerrufsbedingungen regeln freiwillige Stornierung, Abo-Kündigung und gesetzliche Verbraucherrechte. Gesetzliche Rechte gehen den freiwilligen Stornofristen und Gebührenregeln vor.
Mit diesen AGB bevollmächtigt der Anbieter Lagery zur Entgegennahme von Kündigungs- und Widerrufserklärungen zu über Lagery geschlossenen Flächenverträgen. Der Zugang bei Lagery wirkt als Zugang beim Anbieter. Lagery dokumentiert den Eingang und leitet die Erklärung zur Abwicklung weiter. Die Vollmacht umfasst keine Entscheidung über das Bestehen gesetzlicher Rechte und keine allgemeine Kündigungsvollmacht für Lagery.
Unter Vertrag widerrufen und Verträge hier kündigen kannst du ohne Anmeldung eine Erklärung abgeben und die Eingangsbestätigung speichern. Wir versenden sie zusätzlich per E-Mail. Diese Wege stehen neben einer Erklärung unmittelbar an den Vertragspartner offen; eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich.
Soweit im Checkout eine eigene Mietergebühr für Lagery ausgewiesen wird, betrifft sie den entgeltlichen Plattformvertrag mit der Betreiberin. Hierfür gelten eigenständige Verbraucherrechte auch bei einer Buchung bei einem privaten Anbieter. Ein bloßer Leistungsbeginn lässt das Widerrufsrecht nicht entfallen. Für eine vorzeitige Leistung gelten ausschließlich die in der Widerrufsbelehrung genannten gesetzlichen Voraussetzungen.
Unzulässig ist insbesondere die Lagerung oder Unterbringung illegaler, explosiver, leicht entzündlicher, toxischer, gesundheitsgefährdender, stark geruchsintensiver oder sonst verbotener Gegenstände bzw. Stoffe. Unzulässig sind ferner strafbare Handlungen, Manipulationen von Sicherheitsfunktionen sowie jede missbräuchliche Nutzung der Plattform.
Anbieter müssen die gebuchte Fläche zum vereinbarten Zeitraum zugänglich machen. Mieter müssen die Fläche fristgerecht zurückgeben und etwaige Schäden unverzüglich anzeigen. Zur Klärung von Streitfällen können beide Parteien Belege einreichen (z. B. Nachrichten, Fotos, Zahlungs- oder Übergabenachweise).
Bewertungen müssen sachlich und wahrheitsgemäß sein. Rechtswidrige, beleidigende, manipulative oder offensichtlich unzutreffende Inhalte können nach Prüfung entfernt oder eingeschränkt werden. Meldungen zu Rechtsverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten werden dokumentiert und nach einem nachvollziehbaren Prüfprozess bearbeitet.
Betroffene Nutzer erhalten, soweit rechtlich zulässig, die Möglichkeit zur Stellungnahme. Entscheidungen über Inhaltsmaßnahmen werden dokumentiert. Betroffene Nutzer erhalten spätestens mit Wirksamwerden der Einschränkung eine konkrete Begründung mit Umfang, maßgeblichen Umständen, Regel- oder Rechtsgrundlage und Möglichkeiten zur Überprüfung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Zustellung erfolgt im Nutzerkonto und per E-Mail; Einstellungen für optionale Benachrichtigungen unterdrücken diese Mitteilung nicht.
Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, mutmaßliche Betrugsfälle oder sonstige Rechtsverletzungen können an [email protected]gemeldet werden. Eine hinreichend genaue Meldung soll die konkrete URL oder sonstige eindeutige Fundstelle, eine nachvollziehbare Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, soweit gesetzlich erforderlich, sowie eine Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Die Plattform prüft Meldungen ohne schuldhaftes Zögern, trifft verhältnismäßige Maßnahmen (z. B. Entfernung, Sperrung, Reichweitenbegrenzung) und dokumentiert den Vorgang. Der Eingang wird elektronisch bestätigt; über die Entscheidung und verfügbare Rechtsbehelfe wird informiert, soweit dies gesetzlich vorgesehen und rechtlich zulässig ist.
Der Meldekanal per E-Mail steht auch ohne Nutzerkonto offen. Soweit in der Plattform Meldefunktionen bereitgestellt werden, dienen diese als zusätzlicher, vereinfachter Einreichungsweg für eingeloggte Nutzer.
Nutzer sind für ihre eigene steuerliche Behandlung verantwortlich. Anbieter sichern zu, steuerlich relevante Angaben vollständig und korrekt bereitzustellen. Soweit gesetzlich erforderlich, kann die Plattform meldepflichtige Informationen an zuständige Behörden übermitteln (z. B. steuerrechtliche Plattformpflichten). Für solche Meldungen können insbesondere Anbieteridentität, Adresse, Steuerkennzeichen, Geburtsdatum, Unternehmensdaten, Buchungszeiträume, Entgelte, Gebühren, Erstattungen und Auszahlungs- bzw. Zahlungsstatus berücksichtigt werden.
Zur steuerlichen Plattformmeldung kann die Plattform die meldepflichtige Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und der im System gespeicherten Zahlungsdaten berechnen, insbesondere unter Berücksichtigung von Plattformgebühren, Umsatzsteueranteilen, Erstattungen, Stornos und Rückbelastungen. Anbieter bleiben verpflichtet, ihre eigenen steuerlichen Angaben unverzüglich zu berichtigen, wenn sie unvollständig oder unrichtig sind.
Für die zeitliche Zuordnung der Vergütung ist der dem Anbieter zuzurechnende Zahlungseingang oder die Gutschrift maßgeblich. Bei dem in Abschnitt 8 vereinbarten Einzug ist dies die erfolgreiche Mieterzahlung für den Anbieter. Ein späterer Transfer, eine Bankauszahlung oder ein berechtigter Einbehalt verschiebt diesen Zeitpunkt nicht. Vermietungstage werden gesondert nach der tatsächlichen Nutzung erfasst. Erforderliche Berichtigungen beziehen sich auf die betroffene ursprüngliche Meldung. Anbieter erhalten ihre persönliche Jahresinformation spätestens am 31. Januar des Folgejahres auch dann, wenn die Übermittlung noch nicht bestätigt ist; die tatsächlich übermittelte Datenkopie wird gesondert bereitgestellt.
Für Vermietungen unbeweglichen Vermögens gilt keine allgemeine Ausnahme wegen weniger als 30 Buchungen oder höchstens 2.000 Euro Vergütung. Eine Plattformmeldung begründet für sich genommen keine persönliche Steuerpflicht. Benötigte Angaben richten sich nach Anbieterart und Ansässigkeit; eine fehlende Bankauszahlung oder unvollständige Steuerangaben begründen keine Meldebefreiung. Über Erhebung, Empfänger, Fristen und deine Datenschutzrechte informieren wir in der Datenschutzerklärung. Dafür ist keine zusätzliche Einwilligung erforderlich.
Die Plattform erstellt keine vollumfänglichen Ausgangsrechnungen für die Vermietungsleistung des Anbieters gegenüber dem Mieter. Anbieter bleiben für eigene Rechnungsstellung, steuerliche Einordnung und Abführung ihrer Abgaben selbst verantwortlich.
Für Pflichtverletzungen aus dem konkreten Flächenvertrag haften Anbieter und Mieter einander nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien sind verpflichtet, Schäden möglichst gering zu halten und bei der Aufklärung mitzuwirken.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Plattform nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Nutzer stellen BundS GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Inhalten, falschen Angaben oder sonstigen schuldhaften Verstößen gegen diese AGB resultieren, soweit der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat.
Plattforminhalte, Marken, Designs und Software sind urheber-, marken- oder sonstig geschützt. Ohne vorherige Zustimmung ist eine Nutzung über die bestimmungsgemäße Plattformnutzung hinaus unzulässig.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
Nutzerkonten laufen auf unbestimmte Zeit und können von Nutzern jederzeit gekündigt werden. Bereits geschlossene Flächenverträge und notwendige Abwicklungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen; wir ermöglichen die dafür erforderliche Kommunikation und den Zugriff auf Unterlagen. Die Plattform kann aus wichtigem Grund kündigen oder sperren, insbesondere bei Rechts-, Sicherheits- oder AGB-Verstößen.
Gründe für eine Einschränkung, Suspendierung, Delistung oder Kündigung können insbesondere unklare Identität, unvollständige Pflichtangaben eines gewerblichen Anbieters, Betrugs- oder Missbrauchsverdacht, erhebliche Zahlungs- oder Sicherheitsrisiken, wiederholte Umgehungsgeschäfte, rechtswidrige Inhalte, behördliche Anordnungen oder sonstige schwerwiegende Vertragsverletzungen sein. Bei der Auswahl der Maßnahme berücksichtigt die Plattform Art, Schwere, Häufigkeit und Auswirkungen des Verstoßes sowie die berechtigten Interessen aller betroffenen Nutzer.
Soweit gesetzlich erforderlich und verhältnismäßig, werden betroffene Nutzer über tragende Gründe einer Maßnahme in Textform oder auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Wird eine Maßnahme aufgehoben oder ein Mangel wirksam behoben, stellt die Plattform den betroffenen Zugang oder das betroffene Inserat ohne unangemessene Verzögerung wieder her, soweit keine entgegenstehenden gesetzlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe bestehen.
Bei Einschränkung oder Aussetzung gegenüber Geschäftsnutzern teilen wir die Begründung vor oder mit Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mit. Bei vollständiger Beendigung der Vermittlungsdienste gilt grundsätzlich eine Frist von 30 Tagen nach Mitteilung der Begründung. Ausnahmen richten sich nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150, insbesondere zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen oder nachweislich wiederholten Verstößen. Beschwerde und gerichtlicher Rechtsschutz bleiben möglich.
Neue Bedingungen für bestehende Plattformverträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Wir informieren über den Inhalt und das vorgesehene Inkrafttreten und holen erforderliche Zustimmungen ausdrücklich ein. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Buchungen. Für neue Buchungen werden die jeweils geltenden Bedingungen vor dem Abschluss angezeigt und dokumentiert.
Gegenüber Geschäftsnutzern im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/1150 teilen wir geplante Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger mit. Die angemessene Frist beträgt mindestens 15 Tage und ist länger, wenn erforderliche technische oder geschäftliche Anpassungen dies verlangen. Geschäftsnutzer können den Plattformvertrag vor Fristablauf kündigen; die Kündigung wirkt innerhalb von 15 Tagen nach Eingang, sofern keine kürzere Frist vereinbart ist. Ein Verzicht auf die Frist ist nur nach Maßgabe von Art. 3 dieser Verordnung möglich.
Von der Vorlauffrist weichen wir nur ab, soweit eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung keine Einhaltung erlaubt oder eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr eine sofortige Änderung erfordert, insbesondere zum Schutz vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen oder Cybersicherheitsrisiken. Eine neue Funktion allein begründet keine Ausnahme. Gesetzliche Grenzen von Änderungsklauseln bleiben maßgeblich.
Soweit Anbieter die Plattform im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit nutzen, erhalten sie über das Nutzerkonto Zugriff auf die für ihre Inserate und Buchungen erforderlichen Daten, insbesondere eigene Inseratsstammdaten, Verfügbarkeiten, Buchungs- und Zahlungsstatus, Auszahlungs- und Transferstatus, Nachrichtenverläufe, Gebühren- und Abrechnungsinformationen sowie solche personenbezogenen Daten von Mietern, die für Anbahnung, Durchführung, Nachweis und Abwicklung des Flächenvertrags erforderlich sind.
Nicht bereitgestellt werden insbesondere interne Sicherheits- und Betrugsindikatoren, Rohdaten aus internen Prüfprozessen, Daten anderer Nutzer ohne Erforderlichkeit, geschützte Geschäftsgeheimnisse oder Daten, deren Offenlegung Rechte Dritter verletzen würde. Die Plattform kann aggregierte oder anonymisierte Nutzungs-, Qualitäts- und Sicherheitsdaten für Statistik, Produktentwicklung, Missbrauchsprävention und Rechtsdurchsetzung verwenden.
Eine bevorzugte Behandlung eigener oder verbundener Angebote findet derzeit nicht statt. Beschwerden gewerblicher Anbieter zu Einschränkungen, Suspendierungen, Entlistungen, rankingbezogenen Maßnahmen, Zahlungs- oder Auszahlungsproblemen sowie technischen Plattformfehlern können mit nachvollziehbarer Begründung an [email protected] gerichtet werden. Die Plattform prüft solche Beschwerden nachvollziehbar, verhältnismäßig und ohne schuldhaftes Zögern; gesetzliche Rechte und der ordentliche Rechtsweg bleiben unberührt.
Für den Plattformvertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats nach Art. 6 Rom-I-Verordnung unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere Art. 18 und 19 Brüssel-Ia-Verordnung. Ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Betreiberin wird nur mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Die Rechtswahl für den Plattformvertrag bestimmt nicht automatisch das Recht des Flächenvertrags.
Hinweise zu Rankingparametern, Anbieterstatus, Vertragsrollen und Beschwerdewegen findest du in der Marktplatztransparenz.
Informationen nach § 36 VSBG: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
Entsteht eine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag, erfolgen gesetzlich erforderliche Hinweise nach § 37 VSBG in Textform.
Bei Erstattungen und endgültigen Rückbelastungen wird geprüft, welcher Miet- und Gebührenbetrag tatsächlich entfällt. Technische Rückholungen eines Transfers führen nicht zu einem zweiten Abzug desselben Verlusts. Gesetzliche Ansprüche des Mieters und Anbieters sowie die in den Stornierungsbedingungen geregelte Gebührenbehandlung bleiben bestehen. Eine bloße Zahlungsreklamation begründet noch keine endgültige Kürzung.
Für über die Plattform angebahnte Buchungen sind Umgehungsgeschäfte und Off-Platform-Zahlungen unzulässig. Dies gilt auch für die Aufforderung zu externen Zahlungen oder den Austausch von Zahlungsdaten, Links oder QR-Codes zur Umgehung der Plattformgebühren.
Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzinformationen von Stripe: stripe.com/legal und stripe.com/privacy und für verknüpfte Auszahlungskonten ggf. stripe.com/connect-account/legal.
Außerhalb der Plattform getroffene Zahlungsabreden können zu Nachteilen beim Nachweis, bei Streitbeilegung und bei Erstattungsprüfungen führen.
Bei Verstößen kann die Plattform je nach Schwere und Wiederholung insbesondere Verwarnungen aussprechen, Inhalte entfernen, neue Buchungen aussetzen, Inserate deaktivieren oder Konten zeitweise bzw. dauerhaft sperren. Einbehalte richten sich ausschließlich nach den oben genannten Voraussetzungen. Bereits entstandene Zahlungsansprüche verfallen nicht als Sanktion; bestehende Flächenverträge werden nicht allein durch eine Kontomaßnahme aufgehoben.
Unberührt bleibt das Recht der Plattform, konkret entstandene Schäden geltend zu machen, insbesondere entgangene Plattformgebühren, Transaktions- und Chargebackkosten sowie erforderliche Aufwände für Aufklärung und Rechtsverfolgung. Erforderlichkeit, Verschulden und Schadenshöhe sind nach den gesetzlichen Regeln nachzuweisen. Eine zusätzliche Vertragsstrafe oder unbestimmte Schadenspauschale wird durch diese Klausel nicht vereinbart.